Werkvertragsrecht

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen, die durchaus verschieden sind von Ansprüchen aus anderen Vertragstypen.

Werkvertragsrecht, BGB Buch

Nicht selten ist die gebotene Abgrenzung nur schwierig vorzunehmen. Wenn Sie ein Haus bauen oder Ihr Kraftfahrzeug reparieren lassen, bedarf es keiner besonderen Überlegungen. Viele Verträge enthalten aber Elemente verschiedener Rechtsgebiete, die bei Auftreten von Streit dann auch entsprechend zu behandeln sind.

Auseinandersetzungen sind denkbar im Falle von Mängeln, die einem Bau, sonstigen Werk oder überhaupt Arbeitsergebnissen anhaften. Der Auftraggeber kann aber natürlich auch grundlos in Zahlungsverzug geraten oder Fehler in der Vertragsgestaltung führen zu Meinungsverschiedenheiten, die Bedarf an anwaltlicher Hilfe auslösen, um möglichst einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.

Bauprozesse sind wegen der typischerweise hohen Sachverständigenkosten meist wenig sinnvoll. Ihre ökonomischen Risiken werden regelmäßig völlig unterschätzt. Wir stellen daher Ihr wirtschaftliches Interesse immer in den Vordergrund und achten darauf, dass der Einsatz und mögliche Ertrag nicht außer Verhältnis stehen, es sei denn, Sie lassen sich von anderen Erwägungen leiten. Dann stehen wir das gemeinsam durch.