Mietrecht

Im Mietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Warum auch nicht?

Mietrecht

Das Recht ist schließlich dasselbe, ob wir eine Kündigung für Sie nun erklären, ein Mietzinserhöhungsverlangen ausbringen oder abzuwehren versuchen, was Ihnen gegenüber beansprucht wird.

Der wichtigste Bereich des Miet- und Pachtrechtes ist natürlich derjenige des Wohnraummietrechts. Wir entwerfen oder prüfen für Sie Verträge, ziehen offene Mietzinsen ein oder mindern Mieten wegen bestehender Mängel. Insbesondere wird vielfach geltend gemacht, eine Wohnung sei von Schimmel befallen. Dann stellt sich die Frage, wer diesen zu verantworten hat. Der Mieter wegen falschem Lüftungsverhalten, oder sind es doch bauliche Mängel, die zu Feuchtigkeitserscheinungen geführt haben.

Wegen des gesetzlichen Mieterschutzes können Verträge über Wohnraum durch den Vermieter nicht so ohne weiteres gekündigt werden. Hierzu bedarf es eines berechtigten Interesses, wenn nicht wichtige Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Wir helfen Ihnen, eine rechtlich einwandfreie Beendigung Ihres Mietverhältnisses herbeizuführen. Nötigenfalls erheben wir für Sie Räumungsklage oder verteidigen Sie dagegen.

Wir prüfen Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung oder unterstützen Sie bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen.

Auch zum Ende jeden Mietverhältnisses gibt es großes Konfliktpotential, wenn die Parteien uneins sind, in welchem Zustand eine Wohnung zurückzugeben ist oder ob die Kaution schon zurückverlangt werden kann. Wir bieten dann an, eine Klärung herbeizuführen.